Fairplay im Alltag 32-2016 – Antidiskriminierung

Antidiskriminierung_KStA_10.08.2016Zehn Jahre Antidiskriminierungsgesetz war am 10. August 2016 Tagesthema im Kölner Stadt-Anzeiger. Demnach ist in den vergangenen zwei Jahren fast jeder Dritte aus den verschiedensten Gründen Opfer von Diskriminierung geworden. Anlässe dafür sind u.a. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Krankheit, Alter, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung.

Das hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zehn Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und im Zuge dessen nach Gründung dieser Stelle dargestellt. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligung zu verhindern und Rechtsansprüche geltend zu machen. Die Stellenleiterin Christine Lüders sagt, die Menschen seien seitdem wachsamer geworden und reagierten auf Diskriminierung .

Wachsamkeit_KStA_10.08.2016In zehn Jahren haben sich der Zeitung zufolge rund 15.000 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Diese Zahl fällt angesichts von fast 28 Millionen Diskriminierungsfällen in Deutschland (rund ein Drittel der Bevölkerung) sehr gering aus.

Ein Berliner Rechtswissenschaftler wird zitiert, welche unterschiedlichen Gründe zum Tragen kommen, die Menschen davon abhalten, einen Fall von Diskriminierung zu melden und in der Folge Rechtsansprüche geltend zu machen. Das beginnt mit der Wahrnehmung und endet bei Furcht vor Kosten oder Arbeitsplatzverlust. Daher soll nun u.a. die gesetzliche Frist bis zur Geltendmachung von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

Obwohl das AGG als wegweisend für viele ausländische Rechtsordnungen gilt, besteht auch hierzulande noch einiger Nachholbedarf, so z.B. Ausweitung des Gesetzes auf alle Lebensbereiche (so z.B. sexualisierte Belästigung beim Einkaufen) sowie der Aufbau kommunaler und regionaler Beratungsstrukturen (Forderung des DGB).

Das Entscheidende jedoch – worauf Christine Lüders mit ihrem obigen Zitat nur am Rande verweist – ist die Ausweitung des Bewusstseins innerhalb der Bevölkerung. Es ist unsere Aufgabe diese Achtsamkeit vorzuleben und von anderen einzufordern. Das ist Teil des moralischen Empfindens, das das Leben in sozialen Verbänden erfordert.

SOTG_Communicate-RespectfullyIm Zusammenhang mit dem Fairplay-Konzept, das dem Teamsport Ultimate Frisbee zugrunde liegt, stellen ARespekt und Verantwortung einen der fünf Hauptbereiche dar, die die Grundlage des so genannten Ehrenkodexes bilden. Die Gleichheit vor dem Gesetz  durchzusetzen, ist eine Forderung des Grundgesetzes Artikel 3, und genau das wird im Ultimate eingeübt – ohne externen Schiedsrichter, nur unter Berücksichtigung der Beteiligten an einer strittigen Situation.

Eine der dabei vermittelten Grundregeln lautet: Wer mehr Respekt erhalten möchte, sollte selbst mehr Respekt bezeugen, denn Menschen spiegeln sich: „Wie man in den Wald hinein ruft, so tönt es wieder heraus.“ Lateinisch „respicere“ heißt zurücksehen, dies legt Rücksicht und Berücksichtigung nahe, so die Vorlieben und Verhaltensweisen anderer.

Das Konzept des „Spirit of the Game“ beim Teamsport Ultimate Frisbee betont fünf Hauptpunkte für das eigenverantwortliche Regulieren strittiger Situationen: Regelkenntnis – Respektvolle Kommunikation – Vermeiden von Körperkontakt – Faire Einstellung – Liebe zum Spiel. Bei Interesse an entsprechenden Vorträgen oder Workshops kontaktieren Sie mich bitte.

14. August 2016 von JoergBenner
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