Fairplay im Alltag 10-2017 – Nein! heißt Nein!

Die Problematik des nicht nein Sagen-Könnens hat schon Bertolt Brecht erkannt und bereits im Jahr 1930 in seine Schulopern „Der Jasager“ und „Der Neinsager“ gepackt. Tatsächlich spielt das Grenzen-Ziehen heute eine immer größere Rolle, wenn schon in der Kindeserziehung wenige Verbote durchgesetzt werden. In der Politik geht es analog darum, unter Wahrung der zugesicherten Freiheiten (etwa auf Meinungsäußerung) solche Aktivitäten zu verhindern, die sich gegen den Staat richten und auf die Zersetzung der Demokratie abzielen.

In Brechts Schulopern wird das „Einverständnis“ thematisiert. Zustimmung zu „alten Bräuchen“ oder gängigen Verhaltensweisen sollte auf einem Akt rationalen Nachdenkens basieren und nicht auf dem unreflektiertem Folgen vorherrschender Meinungen, insbesondere wenn es sich dabei um populistische Stammtischparolen handelt. „Wichtig zu lernen ist Einverständnis“ heißt es bei Bertolt Brecht. Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Ebenso wichtig zu lernen – bleibt zu ergänzen – ist Widerspruch und Renitenz. Nicht aus Prinzip, sondern, indem ich meinen Überzeugungen folge. Der Neinsager bringt es auf den Punkt:

„Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

Die Erkenntnis der Wahlfreiheit ist entscheidend für das Bewahren demokratischer Freiheiten. Das heißt erstens, ich habe die Wahl mich zu entscheiden einer Sache zuzustimmen oder sie abzulehnen. Das heißt zweitens aber auch, ich sollte diese Wahlfreiheit auch nutzen und mich so aktiv an gesellschaftlichen Prozessen beteiligen. Ein gut begründetes Nein heißt „Nein!“ und setzt eine klare Grenze. Ein „laissez faire“ und die Einstellung „Daran kann ich sowieso nichts ändern!“ sind der Anfang vom Ende meiner persönlichen Freiheit.

Oliver Wendell Holmes (1841-1937) wird die treffende Phrase zugeschrieben: „Das Recht meine Faust zu schwingen endet, wo die Nase eines anderen Mannes beginnt.“ Sie gilt ebenso für Frauen. Schon zuvor formulierte der Franzose Alphonse Karr (1808-1890): „Die Freiheit hat als ihre logische Grenze die Freiheit der anderen.“ Dies kommt so schon in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 zum Ausdruck und wird ausführlich begründet von Immanuel Kant in seiner „Metaphysik der Sitten“ 1797.

Das ist also alles nicht neu. Relativ neu ist jedoch der Hang einiger Menschen, ihre Hilfsbereitschaft nicht einschränken zu können. Wir sollten uns nicht manipulieren und ausnutzen lassen in unserer Bereitschaft für andere da zu sein und bei vielem mitzugehen, so schreibt auch der Kölner Stadt-Anzeiger bei der Ankündigung einer entsprechenden Veranstaltung zu „Psychologie im Dialog“. Dies erfordert wie gesagt die Abwägung meines Einverständnisses.

Eine gute Übung dafür findet im Teamsport Ultimate Frisbee statt, der ohne externe Schiedsrichtende von den Spielenden selbst reguliert wird. Dazu besteht ein Streitschlichtungsverfahren und ein grundlegendes Fairplay-Prinzip im Regelparagrafen 1, benannt „Spirit of the Game“. Dazu gehört auch, ich in einer strittigen (etwa Foul-) Situation kurz überdenke, war es so, wie ich es wahrnahm oder war es vielleicht auch anders? Auch hier spielt die Fähigkeit eine große Rolle zu erkennen, dass meine Annahme A vielleicht falsch wahr.

Das aktive Wahrnehmen von Verantwortung und auch das Vermeiden von Gewalt (Nein! heißt auch Stopp! Bis hierher und nicht weiter!) sind zwei der fünf Bereiche, die ich in Fairplay-Workshops am Beispiel des Teamsports Ultimate Frisbee einübe. Bei Interesse an entsprechenden Vorträgen oder Seminaren kontaktieren Sie mich bitte.

13. März 2017 von JoergBenner
Kategorien: Mitarbeiter-Wissen, Verantwortung | Schlagwörter: , , , , , , , , , | Schreibe einen Kommentar

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